AGB

allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Anbieter
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bedarfs-Rudel Schappach, Inhaberin Claudia Schappach, Aufeld 38, 24620 Bönebüttel, Telefon: 0170 8126113, E-Mail: info@bedarfs-rudel.de (im Folgenden gekürzt bezeichnet als: Betreuerin).

1.2 Geltung der AGB
Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen der Betreuerin und deren Kunden entstehen, werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt. Entgegenstehende AGB werden nicht akzeptiert. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.3 Kunde / Verbraucher und Unternehmer
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer, soweit etwas Anderes nicht bestimmt ist. Als Kunde gilt in dieser Geschäftsbedingung sowohl der Vertragspartner als auch der rechtlich zuständige und verantwortliche Halter des Tieres. Gemäß §13 Bürgerliches Gesetzbuch ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gemäß §14 Bürgerliches Gesetzbuch ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit von der Person des „Kunden“ in männlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch stets die weibliche sowie diverse Form gemeint.

2. Vertrag
2.1 Zustandekommen
Ein Betreuungsvertrag kommt durch das Angebot seitens der Betreuerin und die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Das Angebot der Betreuerin kann auch mündlich, telefonisch oder per digitaler Nachricht (SMS, E-Mail, Messenger) erfolgen. Ein solches Angebot wird durch vorbehaltlose Aufnahme der Betreuung stillschweigend angenommen.
Soweit die Betreuerin dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreitet, ist Sie an dieses Angebot 14 Tage gebunden, soweit auf dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Ein mündlich unterbreitetes Angebot kann vom Kunden nur unmittelbar angenommen werden.

2.2 Betreuungshinweise
Ergänzend zur Annahme des Angebotes gilt für das Zustandekommen des Vertrages die vollumfängliche Zustimmung zu den aktuellen, gültigen Betreuungshinweisen, die dem Kunden bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden und, wie auch die AGB, in den Geschäftsräumen der Betreuerin zur Nachsicht zugänglich gemacht sind.

2.3 Vertragssprache
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Eine einfache Übersetzung z.B. durch automatisierte Programme ist zu Verständniszwecken durchaus nutzbar jedoch nicht rechtsverbindlich.

3. Leistung, Kosten, Zahlungsweise, Fälligkeit
3.1 Leistungsverpflichtung
Der Betreuer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und den vereinbarten Platz des Tieres bereit zu stellen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen Tieren sowie im Rahmen der Ausläufe vorgenommenen Zusammenstellung der Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen der Betreuerin mit vorrangigem Blick auf das Tierwohl, unter Beachtung der Buchung und auch soweit vertretbar der Wünsche des Kunden.

3.2 Kosten und Zahlungsweise
Der Kunde ist verpflichtet, die für den gebuchten Leistungs- und Betreuungsumfang geltenden bzw. im Angebot vereinbarte Vergütung bei der Betreuerin vorab per Überweisung oder in bar am ersten Leitungstag zu entrichten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Betreuerin ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder auch danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, deren Höhe und auch deren Zahlungstermine individuell vereinbart werden können.
Sollte die Betreuung vorzeitig enden und ist dieses nicht rechtzeitig im gegenseitigen Einvernehmen geregelt worden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift der bereits gezahlten Leistungen, es gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen. 

4. Rücktritt und Erstattung
4.1 Rücktritt des Kunden durch Abbestellung oder Stornierung
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Betreuerin geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen, auch digitalen bzw. bei kurzfristiger Absage einer telefonischen Mitteilung. Erfolgt diese nicht bis zu 2 Tage vor dem Leistungsbeginn, so ist die im Vertrag vereinbarte Betreuungsvergütung auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
Sofern zwischen der Betreuerin und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem vollständig und ohne weitere Verpflichtungen zurücktreten.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin von seinem Rücktrittsrecht gemäß den AGB und getroffene sowie geltenden Vereinbarungen gebrauch macht.
Absagen von Tages- und Urlaubsbetreuungen sind nach bestätigter Reservierung gemäß den in den Betreuungshinweisen genannten Fristen zur Absage vor Betreuungsbeginn kostenfrei, diese Frist beträgt wenn nicht anders genannt 2 Tage, ansonsten sind die in den Hinweisen definierten Abschlagszahlungen zu den Betreuungskosten fällig.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden niedriger ausfällt als die geforderte Vergütung.

4.2 Rücktritt der Betreuerin
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Betreuerin in diesem Zeitraum ihrerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen der von der Betreuerin gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist die Betreuerin ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Betreuerin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Das betrifft höhere Gewalt oder andere, von der Betreuerin nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Das Rücktrittsrecht der Betreuerin gilt auch, wenn der Betreuungsplatz unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde und/oder die Betreuerin begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Betreuungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Betreuerin zuzurechnen ist.
Die Betreuerin hat den Kunden von der Ausübung Ihres Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, eine erste Ankündigung kann auch telefonisch oder per digitaler Nachricht erfolgen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Betreuers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, wohlgleich werden vorab für die nicht stattgefundene Betreuung entrichtete Gebühren rückvergütet, abzüglich der nachweislich der Betreuerin bereits entstandene Kosten.

5. Haftung
Die Haftung des Hundehalters (§833 ff. BGB) wird durch die Pensionsvereinbarung nicht eingeschränkt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sein Tier verursacht, egal welcher Art. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Der Kunde haftet für alle Sachschäden, die das Tier in der Pension anrichtet, insbesondere für Personenschäden, die während der Betreuungszeit vom Tier gegenüber der Betreuerin und/oder Dritten zugefügt wurden/werden. 
Die Betreuerin haftet nicht nach §834 BGB, sofern die bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde, das betrifft auch aus dem Freilaufen ohne Leine entstehenden Schaden, sofern der Kunde sich damit für die Betreuungszeit damit einverstanden erklärt hat.
Speziell haftet die Betreuerin nicht für Biss- und sonstige Verletzungen des Tieres, die durch die Betreuung und Unterbringung auch untereinander entstehen können.
Für auftretende Erkrankungen des Tieres während und nach der Betreuungszeit sowie Parasitenbefall oder auch für mitgebrachte Utensilien, die während des Aufenthaltes beschädigt werden, haftet die Betreuerin nicht. 

6. Tierärztliche Versorgung
6.1 Konsultierung
Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des zur Betreuung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen der Betreuerin, einen Tierarzt zu konsultieren. Die Betreuerin wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die zum Zeitpunkt der Entscheidung zuständige Tierarztpraxis oder die nächstmögliche Tierklinik mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde die Betreuerin, im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und/oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, soweit dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Konsultation erforderlich erscheinen sollte.

6.2 Euthanasie und Versterben
Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an die Betreuerin die Bitte zur Zustimmung der Euthanasie (Einschläferung) des Tieres herangetreten werden, ist die Betreuerin berechtigt, die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit dieses im Betreuungsvertrag explizit vereinbart wurde, es wird sofern möglich versucht, die Absprache gemeinsam mit dem Kunden oder dem hinterlegten Notfallkontakt zu tätigen.
Im Falle des Versterbens eines Tieres ist die Betreuerin zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen verpflichtet.

6.3 Kostenerstattung
Soweit die Betreuerin für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die Betreuerin von allen angefallenen Kosten umgehend frei. Die Pflicht zur Freistellung der verauslagten Kosten gilt auch, wenn er die Vornahme einer der getätigten Versorgungsleistung persönlich ablehnt oder sie selber nicht hätte durchführen lassen.

6.4 weitere Versorgung
Die Betreuerin verpflichtet sich, im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Tieres den Kunden bzw. dessen Notfallkontakt umgehend und sobald als notwendig zu informieren, der Kunde hat dafür eine Erreichbarkeit zu definieren.
Bei ansteckenden Krankheiten, die während des Aufenthaltes ausbrechen, ist die Betreuerin berechtigt, das Tier zu isolieren und entsprechend der Notwendigkeit zu versorgen, die damit verbundenen Mehrkosten trägt der Kunde und wird diese im Rahmen der Vereinbarung mit begleichen.

7. Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Betreuerin. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung.
Weiterte Bestimmungen im Umgang mit den Daten regelt die gesonderte Datenschutzvereinbarung die ebenfalls Bestandteil eines Betreuungsvertrages sind.

8. Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film und Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt werden können. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung oder auf einen Urheberechtsanspruch. Die Betreuerin sichert dem Kunden lediglich die eigene Verwendung zur Kundeninformation und zur Darstellung auf der Webseite, ohne Weiterverkauf oder sonstiger externer Verwendung zu, ohne dafür eine Zustimmung einzuholen. Sollte eine weitere oder externe Verwendung stattfinden, wird diese gesondert vereinbart. Ein Widerspruch gegen diese Zustimmung kann ausschließlich schriftlich gegenüber der Betreuerin erfolgen.

9. Gewährleistung der Hundebetreuung
Die Betreuerin behält sich das Recht vor, qualifizierte und als geeignet befundene Ersatzpersonen in der Betreuung einzusetzen und deren Unterstützung zu nutzen, vor allem aber auch um die Betreuung bei unvorhersehbaren oder kurzfristig als hinderlich auftretenden Ereignissen weiterhin vollumfänglich gemäß geschlossener Vereinbarung erfüllen zu können.

10. Sonstiges
10.1 Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betreuerin hat eine Betriebshaftpflichtversicherung für eine Hundepension mit einer Deckungssumme von 15 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei der Uelzener Versicherung abgeschlossen. 
Die Versicherung schließt ein: Gebäude- Grundstückshaftpflicht, Hüterhaftpflicht, Schäden an den Pensionstieren inklusive Fütterungsschäden (begrenzt auf 1000 € je Tier), Abhandenkommen eines Pensionstieres (begrenzt auf 1000 € je Tier)
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine eventuellen Schäden ab, die am Hausrat der Betreuerin durch ein Tier entstehen könnten, besondere Beachtung findet daher auch Punkt 5 der AGB.

10.2 Pensionsüberprüfung
Der Kunde verpflichtet sich, die Anlage der Betreuerin vor Vertragsabschluss eingehend zu besichtigen und zu prüfen, ob sowohl die Unterbringung, Einzäunung und die Rudelhaltung für sein Tier adäquat ist als auch ob die Anlage als solches und auch die Person der Betreuerin den Ansprüchen des Halters gerecht wird. Bei Zweifeln ist eine andere Pension aufzusuchen, nachträgliche Beanstandungen zu diesen Punkten werden nicht anerkannt.

10.3 Abhandenkommen eines Tieres
Trotz sorgfältiger Betreuung und Überwachung ist es nicht gänzlich auszuschließen, dass ein Tier den Betreuungsräumen entweicht. Sollte das Tier trotz intensivsten Bemühungen nicht auffindbar sein oder gar verunglücken, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadensersatzanspruch, außer er kann der Betreuerin grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

11. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Betreuerin, derzeit Neumünster, zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Betreuerin ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Für unverschlüsselt über das Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Auf Wunsch kann eine verschlüsselte Kommunikation angeboten werden, Einzelheiten dazu regelt die Datenschutzvereinbarung.
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